- Sie sind Medienvertreter aus dem In- und Ausland, die ihre journalistische als auch fotojournalistische Tätigkeit folgenderweise nachweisen können.
- Sie sind Inhaber eines gültigen und offiziell anerkannten Presseausweises, deren redaktioneller Auftrag einen direkten thematischen Bezug zur Veranstaltung hat (Mitgliedsausweise von journalistischen Vereinigungen sind keine Presseausweise).
- Durch Vorlage eines schriftlichen und unterfertigten Auftrages einer Redaktion.
- Durch Vorlage eines Weblinks zu einer selbst erstellten Online-Publikation, die in der jeweiligen, thematisch relevanten Veranstaltungs-Öffentlichkeit etabliert ist.
Im Einzelfall kann zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokuments mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) verlangt werden.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr Verständnis und die gute Kooperation.